gras

Sie sind hier: home Service Lieferbedingungen

Lieferbedingungen

Artikel 1 Definitionen

Lieferant: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung EasyLawn B.V., im Folgenden: "EasyLawn". Auftraggeber: jede (Rechts)Person, die mit EasyLawn einen Vertrag abschließt oder abzuschließen gedenkt. Produkte: die in diesem Vertrag genannten Güter.
Ab Fabrik oder ab Lager: Übertragung der Güter auf den Auftraggeber bei der Auslieferung an die Lieferantenadresse. Höhere Gewalt: alle externen vorhersehbaren oder unvorhersehbaren Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Lieferanten, wodurch dieser nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen.

Artikel 2 Anwendbarkeit

alls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten diese Lieferbedingungen für alle Verträge und Verhandlungen zwischen EasyLawn und dem Auftraggeber. EasyLawn lehnt die Anwendbarkeit von allgemeinen oder spezifischen Lieferbedingungen des Auftraggebers ausdrücklich ab.

Artikel 3 Zustandekommen des Vertrags

Alle erstellten Angebote behalten für einen von EasyLawn anzugebenden Zeitraum ihre Gültigkeit. Bei fehlender Angabe zu diesem Zeitraum sind die Angebote von EasyLawn unverbindlich. Die Angebote gelten unter Vorbehalt der Verfügbarkeit des Produkts. Der Vertrag kommt zustande, sobald EasyLawn diesen bestätigt oder aber mit der Auftragsausführung beginnt. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass ein Vertrag durch die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel zustande kommen kann. Die Auftragserteilung ist damit für den Auftraggeber bindend, sobald der Auftrag bestätigt ist oder dessen Ausführung begonnen hat.

Artikel 4 Lieferung

Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Fabrik oder ab Lager von EasyLawn. Die Güter gelten zu dem Zeitpunkt als geliefert, an dem sie in der Niederlassung von EasyLawn zur Auslieferung an den Auftraggeber bereit stehen und der Auftraggeber davon in Kenntnis gesetzt wurde. Das von EasyLawn angegebene Lieferdatum gilt ausschließlich als Richtlinie und nicht als Ausschlussfrist.

Artikel 5 Haftung

EasyLawn haftet gegenüber dem Auftraggeber für dem Auftraggeber entstehenden direkten Schaden, der EasyLawn als Beendigungs- und Kündigungsgrund angerechnet werden kann. Die Haftung von EasyLawn beschränkt sich maximal auf den Rechnungsbetrag ausschließlich MwSt. EasyLawn kann nicht für indirekte Schäden haftbar gemacht werden. Dazu zählen Unternehmensschaden und Folgeschäden, Schaden aufgrund der Überschreitung der Lieferfrist und Schaden aufgrund von mangelhafter Kooperation, Information und/oder Materialien von Seiten des Auftraggebers. EasyLawn kann nicht haftbar gemacht werden, wenn es seinen Verpflichtungen aufgrund von höherer Gewalt nicht nachkommen kann.

Artikel 6 Höhere Gewalt

Falls EasyLawn seinen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber aufgrund von höherer Gewalt nicht nachkommen kann, werden die Verpflichtungen aufgeschoben, bis der Zustand höherer Gewalt nicht mehr gegeben ist. Dauert der Zustand der höheren Gewalt, in dem EasyLawn seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, länger als drei Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzukündigen.

Artikel 7 Reklame

Falls der Auftraggeber die Qualität des gelieferten Produkts beanstanden will, hat der Auftraggeber seine Beschwerde innerhalb von höchstens acht Tagen nach Erhalt der Güter schriftlich und unter Angabe der Reklamationsinhalte und -gründe an EasyLawn zu richten. Etwaige Reklamationen stellen keinen Grund zur Aussetzung der Zahlungspflicht seitens des Auftraggebers dar.

Artikel 8 Zahlungsbedingungen

Die Zahlung sämtlicher Rechnungsbeträge muss innerhalb von höchstens vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum auf dem von EasyLawn angegebenen Konto eingegangen sein. Bei Überschreitung der in Absatz 1 genannten Frist ist der Auftraggeber de jure in Verzug und zu einer Zahlung eines Zinssatzes von monatlich 1% verpflichtet. Ist jedoch der gesetzlich festgelegte (Handels-)Zinssatz höher, gilt dieser gesetzlich festgelegte (Handels-)Zinssatz. Zahlungen werden zunächst zur Verrechnung von jeglichen verschuldeten (außergerichtlichen) Kosten und Zinsen verwendet, und danach zur Verrechnung der am längsten fälligen Rechnungen, auch wenn sich die Zahlung laut Auftraggeber auf spätere Rechnungen bezieht. Falls die Zahlung nicht innerhalb der in Absatz 1 genannten Frist erfolgt, hat der Auftraggeber alle außergerichtlichen Kosten mit einem minimalen Betrag von 50 € zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten werden auf 15% der Hauptforderung festgelegt. Falls in einem Gerichtsverfahren ganz oder teilweise zugunsten von EasyLawn entschieden wird, gehen alle Verfahrenskosten zu Lasten des Auftraggebers. Zu diesen Kosten zählen in jedem Fall die vollständigen Kosten eines Rechtsanwalts und/oder eines Prozessbevollmächtigten.

Artikel 9 Eigentumsvorbehalt

Alle von EasyLawn gelieferten Güter sind solange Eigentum von EasyLawn, bis alle gelieferten Güter bezahlt sind. Bis zur vollständigen Bezahlung der Güter ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Güter ganz oder teilweise an Dritte zu verpfänden.

Artikel 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf alle Verträge zwischen EasyLawn und dem Auftraggeber findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Alle zwischen den Parteien entstehenden Streitigkeiten bezüglich des Vertrags (bzw. der Interpretation der Vertragsinhalte), der Rechts- oder der Sachlage, einschließlich Streitsachen, die nur von einer der beiden Parteien als solche betrachtet werden, werden in erster Instanz dem Gericht Haarlem übertragen.